Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bedingungen für Wartungs-, Avionik- und Handelsleistungen der FlyLogic GmbH.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der FlyLogic GmbH (nachfolgend „FlyLogic") und ihren Kunden über Wartungs-, Reparatur-, Avionik- und Handelsleistungen an Luftfahrzeugen sowie damit zusammenhängende Beratungsleistungen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit FlyLogic ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§ 2 Vertragsschluss und Angebote

Angebote von FlyLogic sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder mit Beginn der Leistungsausführung zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 3 Leistungsumfang

Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. FlyLogic erbringt sämtliche Wartungs- und Instandhaltungsleistungen unter Beachtung der einschlägigen luftfahrtrechtlichen Vorschriften (insbesondere VO (EU) 1321/2014, EASA Part-CAO/Part-145 in der jeweils geltenden Fassung) sowie der Hersteller- und Service-Bulletins.

§ 4 Pflichten des Kunden

Der Kunde stellt das Luftfahrzeug einschließlich vollständiger Bordpapiere, Logbücher und Wartungsunterlagen termingerecht zur Verfügung. Er versichert, Eigentümer oder berechtigter Besitzer des Luftfahrzeugs zu sein, und stellt FlyLogic von Ansprüchen Dritter aus diesem Verhältnis frei.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe berechnet.

§ 6 Werkunternehmerpfandrecht

FlyLogic steht wegen ihrer Forderungen aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrags in ihren Besitz gelangten Gegenständen des Kunden zu (§ 647 BGB).

§ 7 Abnahme

Der Kunde ist zur Abnahme der ordnungsgemäß erbrachten Leistung verpflichtet. Die Abnahme erfolgt regelmäßig durch Übergabe des Luftfahrzeugs nebst Freigabebescheinigung (CRS).

§ 8 Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Die Gewährleistungsfrist für Werkleistungen beträgt zwölf Monate ab Abnahme, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine längere Frist vorsehen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Abnahme, schriftlich anzuzeigen.

§ 9 Haftung

FlyLogic haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist insoweit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren und eingebaute Ersatzteile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum von FlyLogic.

§ 11 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB steht bei Fernabsatz- oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht nach Maßgabe der separaten Widerrufsbelehrung zu.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Hildesheim. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.